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Wer zahlt für »feste« Wasserkosten bei Leerstandswohnungen im Haus?
Der Vermieter berechnet den Mietern des Mehrfamilienhauses das entnommene Wasser nach deren Zählerstand, also verbrauchsabhängig. Nun ist aber neben dem tariflichen Wasserpreis auch noch eine Grundgebühr zu zahlen, die in voller Höhe auf die Anzahl der Wohnungen umgelegt wird. Wie ist hierbei zu verfahren, wenn inzwischen mehrere Wohnungen leer stehen? Muss diese Grundgebühr nicht ebenso verbrauch...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/13747.wer-zahlt-fuer-feste-wasserkosten-bei-leerstandswohnungen-im-haus.html
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