Bundeswehr erlebt Bruchlandung

Gericht weist Berufung zu Schießplatz ab / Bombodrom-Gegner fordern politische Lösung

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Das Bundesverteidigungsministerium erlitt am Freitag eine Niederlage. Die Kyritz-Ruppiner Heide im Norden Brandenburgs darf vorerst weiterhin nicht militärisch genutzt werden. Denn das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Berufung gegen drei Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam zurück.

Vor der Verkündung der Urteile bat der Vorsitzende Richter Jürgen Kipp ausdrücklich darum, die Würde zu wahren und etwa auf Beifall zu verzichten. Benedikt Schirge, Sprecher der Bürgerinitiative »Freie Heide«, reckte dann tatsächlich nur still lächelnd die Arme hoch, wie es Sportler tun, wenn sie einen Wettkampf gewinnen.

Am Freitag entschied das in der Berliner Hardenbergstraße ansässige Oberverwaltungsgericht über Berufungsklagen des Verteidigungsministeriums zum geplanten Bombodrom. Nach Ansicht der Richter besteht zwar kein Zweifel daran, dass die Landesverteidigung ein hohes Gewicht hat. Dies könne jedoch nicht dazu führen, dass geringere Interessen überhaupt nicht beachtet werden. Jeder Betroffene habe das Recht darauf, dass seine Interessen »gewichtet und gewertet« werden, so auch die mecklenburgische Gemeinde Lärz, das Seehotel Ischlim und die Putenfarm im märkischen Kreis Ostprignitz-Ruppin. Diese wehren sich dagegen, dass die ...


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