Weniger Hartz IV bei ausbleibender Unterhaltszahlung
Bundessozialgericht
Geschiedenen Arbeitslosen, die mit Unterhaltszahlungen für ihre Kinder in Verzug sind, kann das Arbeitslosengeld II (Alg II) gekürzt werden. Wie das Bundessozialgericht in Kassel kürzlich entschied, steht den Arbeitslosen zwar ein Selbstbehalt zu, dieser kann aber geringer ausfallen, als in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle festgelegt ist.
Als Berechnungsgrundlage für den Selbstbehalt sei die Düsseldorfer Tabelle »nicht ohne Weiteres« heranzuziehen, so das Gericht. Bundesweit ist dies jedoch bei den Jobcentern gängige Praxis.
Das Bundessozialgericht sprach weitere Urteile zu Hartz IV, in denen es um Schüler-BAföG und die Verletztenrente früherer NVA-Soldaten geht.
In dem konkreten Rechtsstreit zum Unterhalt wollte die heute 17-jährige Klägerin aus Karlsruhe erreichen, dass das Jobcenter e...
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