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Knall ging ins Ohr
Nach einem (unverschuldeten) Verkehrsunfall stellte ein Mann fest, dass er Gesprächen in lauter Umgebung schlechter folgen konnte als vorher. Auch litt er zeitweise unter Ohrgeräuschen (Tinnitus). Er führte die Beschwerden darauf zurück, dass bei dem Unfall ein Airbag geplatzt war, und verlangte vom Schuldigen und seiner Haftpflichtversicherung für den Hörschaden Schmerzensgeld. Das »Knalltrauma«...
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