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Wer haftet bei Fehlentscheidungen? Verkauf, Verpachtung, Übergabe an Dritte – wie ist die Rechtslage?

Garagengemeinschaft

Ich bin Vorsitzender einer nicht eingetragenen Garagengemeinschaft. Zwei Fragen bewegen mich. 1. In welchem Umfang haften die Vorstandsmitglieder und wie kann eine eventuelle Haftung vermieden oder eingeschränkt werden? Randow P., Dresden Garagengemeinschaften waren zu DDR-Zeiten in der Regel als Personengemeinschaften nach §§ 266 bis 273 des ZGB der DDR organisiert. Darauf kommen nach § 4 Abs. 2 ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/151803.wer-haftet-bei-fehlentscheidungen-verkauf-verpachtung-uebergabe-an-dritte-n-wie-ist-die-rechtslage.html

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