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Bundessozialgericht: Insolvenzgeld ist bei der Berechnung von ALG II einzubeziehen

Hartz IV

Insolvenzgeld ist als Einkommen auch bei der Berechnung des ALG II zu berücksichtigen. Das Insolvenzgeld fällt unter keine der in § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II ausdrücklich geregelten Ausnahmen von der Einkommensanrechnung. Zwar kann man mit guten Gründen argumentieren, dass das Insolvenzgeld das im Insolvenzgeld-Zeitraum ausgefallene Arbeitsentgelt ersetzen soll und insofern einem anderen Zweck dient...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/152601.bundessozialgericht-insolvenzgeld-ist-bei-der-berechnung-von-alg-ii-einzubeziehen.html

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