Krankenkasse: Studenten müssen vorher zahlen

Sozialversicherung

Im Herbst beginnt das Wintersemester. Bis dahin haben potenzielle Studenten einiges zu erledigen – beispielsweise die notwendigen Nachweise für ihre Krankenversicherung zu besorgen. Denn sie werden nur dann immatrikuliert, wenn sie zuvor die Versicherungsbescheinigung vorgelegt und den Kassenbeitrag für das ganze Semester bezahlt haben.

Ab 1. Juli 2009 sind das 320,40 Euro für die gesetzliche studentische Krankenversicherung sowie 59,88 Euro für die Pflegeversicherung. Kinderlose Studenten ab 23 Jahre zahlen für letzteres 67,56 Euro.

Die meisten müssen ohnehin erst ab dem 25. Lebensjahr zahlen. Bis dahin sind sie im allgemeinen beitragsfrei über die elterliche Krankenkasse gesetzlich familienversichert; Wehr- und Zivildienst verläng...


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