Übersetzung erlaubt

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes klingt irgendwie spitzfindig. Eine Parole ist auf Deutsch verboten, weil sie das Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organistaion ist. Übersetzt man sie ins Englische, ist es plötzlich was anderes und nicht mehr strafbar. »Blut und Ehre« oder »Blood and Honour« – ist doch gleich, werden Nicht-Juristen sagen. Weiß doch jeder, was gemeint ist. Und doch ist an dem Argument des Richters etwas dran: Der Mordfeldzug gegen die Menschheit wurde in...


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