Kündigung wegen Überforderung

Arbeitslosengeld

Arbeitsagenturen sind schnell dabei, wenn es darum geht, einem Arbeitslosen die Tantiemen zu kürzen. Aber nicht selten obwalten dabei Willkür und Unwissenheit. Um so wichtiger scheint es, dass die betroffenen Bürger nicht alles kritiklos hinnehmen.

Wer wegen unzumutbarer Arbeitsbedingungen seinen Arbeitsplatz aufgibt, muss nicht mit der sonst üblichen Sperrfrist beim Arbeitslosengeld rechnen. Das hat das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: L 9 AL 129/08).

Wenn ein Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund kündige, erhalte er zwar zu Recht erst nach einer Sperrzei...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -