Zeitarbeitnehmern steht Kurzarbeitergeld zu

Entlohnung

Auch Beschäftigte von Zeitarbeitsfirmen können Kurzarbeitergeld (Kug) bekommen. Darauf weist der Personaldienstleister Manpower hin. Voraussetzung sei, dass ein Unternehmen für seine eigenen Stammmitarbeiter ebenfalls Kurzarbeit beantragt.

Erreicht wurde diese für die Zeitarbeitsbranche neue Option durch eine entsprechende Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

Bis zum Frühjahr dieses Jahres war die Zahlung von Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeitsbranche rechtlich unmöglich. Vor diesem Hintergrund hatte das Bundess...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.