Was können Mieter unternehmen?
Mangelhafte Modernisierung
Im Rahmen einer ordnungsgemäß angekündigten Modernisierung sollten Kellerdecke, Dachraum, Fassade sowie die Heizungsrohre im Keller wärmegedämmt und zugleich auch neue Fenster eingebaut werden. Die Wärmedämmung der Fassade entfiel jedoch wegen Geldmangel. Bei der Montage der neuen Fenster wurde gepfuscht, weil Montagefugen nicht auch gedämmt wurden. Dadurch trat auch keine bessere Wärmedämmung ein. Aber nur eine von 55 Mietparteien machte deshalb eine Mangelanzeige mit Fristsetzung, in deren Gefolge der Vermieter den Mangel bei dieser Wohnung auch abstellen ließ. Aber bei allen anderen Wohnungen blieb es bei der fehlerhaften Ausführung. Frage: Muss der Vermieter die Mängel überall beseitigen lassen? Was können die betroffenen Mieter tun?
Frank D., Falkenberg
Der Vermieter muss das Haus und die Wohnungen natürlich in vertragsgemäßem Zustand halten, aber er kann vom Mieter nicht dazu gezwungen werden, Modernisierungen entsprechend dem Wunsch des Mieters vorzunehmen. Wenn modernisiert wird, können elf Prozent der Baukosten auf die Jahresmieten umgelegt werden. Die Umlage muss aber entsprechend berechnet und erläutert werden. Vermieter haben dann das Haus bzw. die Wohnungen in diesem höheren Wohnniveau mangelfrei zu erhalten, das ist dann Vertragsgegenstand. Dafür haben die Mieter mit der Umlage ja bezahlen müssen.
Wenn nicht alle der angekündigten Modernisierungsmaßnahmen ausgeführt worden sind, kann nur für die tatsächlich ausgeführten Bauarbeiten eine Umlage auf die Miete verl...
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