Musikvertrieb wider Willen
Wer Songs aus dem Internet herunterlädt, kann es schnell mit Anwälten und Urheberrechtsschützern zu tun bekommen
Inzwischen ist Franz P. wieder gelassen. Er kann wieder ruhig schlafen und schaut nicht mehr angstvoll in seinen Briefkasten. Vor einigen Wochen war das noch anders. Damals wurde Franz P. beschuldigt, deutsches Recht gebrochen zu haben. Der Berliner ist ein ehrenwerter Mann, erfolgreich im Beruf, verheiratet, zwei Kinder. Nicht einmal Knöllchen wegen Falschparkens hat er kassiert. Und dann kam dieser Brief, der ihn getroffen hat wie ein Blitz; er wusste gar nicht, was das alles sollte. Und noch weniger verstand er, was ihm der Hamburger Rechtsanwalt da vorwarf: »... die Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung des Musikalbums ›Stadtaffe‹ des Künstlers Peter Fox«.
Wenn der Rechner zum Server wirdFranz P. zeigte das Schreiben seinem Sohn. Benjamin ist derjenige in der Familie, der am häufigsten am PC sitzt: Hausaufgaben, Mails, Internetrecherche. Er wurde blass, als er das acht Sei...
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