Zehn Jahre Haft in psychiatrischer Klinik

Nach Mord an Model: Hobbyfotograf ist voll schuldfähig

  • Catherine Simon, dpa
  • Lesedauer: 2 Min.

Was im Sommer 2008 in einem Hotel-Appartement als erotisches Foto-Shooting begann, endete für ein 20 Jahre altes Model tödlich. Ein Hobbyfotograf schlug die junge Frau in Beelitz-Heilstätten (Potsdam-Mittelmark) mit einer Bratpfanne bewusstlos, erwürgte sie und verging sich anschließend an dem schon leblosen Körper. Für diesen Mord sowie Störung der Totenruhe wurde der 39-jährige Naturwissenschaftler aus Mainz nun mit zehn Jahren Haft bestraft. Das Potsdamer Landgericht entschied am Donnerstag, dass er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Während der mehr als zweistündigen Urteilsbegründung saß der Angeklagte ruhig da. Der Vorsitzende Richter Frank Tiemann sagte, der 39-Jährige sei »kein eiskalter Verbrecher«, sondern psychisch krank und müsse behandelt werden. Der 39-Jährige blieb indes dabei: Es war ein Unfall, er habe das Mädchen geliebt. Wie immer war er mit Anzug und Krawatte erschienen.

Der in Baden-Württemberg geborene promovierte Wissenschaftler hatte laut Urteil eine besondere Vorliebe für in der Sado-Maso-Szene beliebte Sexpraktiken. Sein späteres Opfer lernte der Mann über eine Internetplattform für Fotomodelle kennen. »Die Model-Fotografie war die ideale Möglichkeit für einen nicht mehr ganz jungen Mann, Kontakt zu jungen hübschen Frauen zu bekommen«, sagte der Richter. Mehr als 70 Frauen ließen sich von dem 39-Jährigen ablichten. Die Foto-Shootings fanden oft auf Friedhöfen statt. Für solche Szenerien hatte auch die 20-Jährige ein Faible. Monatelang hatten die beiden E-Mails und SMS ausgetauscht oder sich per Chat unterhalten. Im Juli des Vorjahres trafen sie sich schließlich. Am frühen Morgen, als die junge Frau noch schlafend auf dem Bett lag, geschah dann der psychologische »Dammbruch«, wie der Richter sagte. Der Wissenschaftler verlor die Kontrolle, schlug der wehrlos ausgelieferten Frau die Bratpfanne auf den Kopf und würgte sie dann zwei Minuten lang. In diesem Augenblick machte der Richter eine Pause. Der Vater des jungen Opfers ergriff die Hand seiner Frau, sie fasste sich an die Augen.

Die Stille im Saal schien endlos. »Das waren jetzt zwei Minuten«, sagte Tiemann, »das kann nicht fahrlässig gewesen sein.«

Als er seine Tat begriff, habe der verzweifelte Mann versucht, sich umzubringen. Richter Tiemann sprach von einer psychischen Störung des Verurteilten. Trotzdem sei der 39-Jährige schuldfähig.

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