Der zweite Weg zum Mindestlohn

Kommission soll Chancen für Lohnuntergrenzen nach Mindestarbeitsbedingungengesetz prüfen

In Branchen mit geringer Tarifbindung und besonders niedrigen Stundenlöhnen können Mindestlöhne über das Mindestarbeitsbedingungengesetz eingeführt werden. Die Weichen dafür soll nun eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission stellen. Die jedoch ist umstritten.

In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) den neuen Mindestlohn-Tarifausschuss berufen. Das Gremium soll prüfen, für welche Branchen ein Mindestlohn nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz angebracht wäre und gegebenenfalls konkrete Lohnhöhen empfehlen. Scholz nannte bislang die fleischverarbeitende Industrie, Callcenter sowie das Gastgewerbe als mögliche Anwärter. Das modernisierte Mindestarbeitsbedingungengesetz schaffe die Grundlage, dort Mindestlöhne zu etablieren, wo Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften keinen ausreichenden Arbeitnehmerschutz sicherstellen könnten, sagte Scholz.

CGB muss draußen bleiben

Die Bundesregierung hatte das Gesetz, das ursprünglich bereits seit 1952 existiert, in diesem Jahr in neuer Form verabschiedet. Voraussetzung für Mindestlöhne nach dieser Verordnung sind eine geringe Tarifbindung in den entsprechenden Branchen sowie sehr geringe Stu...


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