Letzter Satz in dieser Legislatur

Kommen weitere fünf Lohnuntergrenzen?

Bis zum 31. August will der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium über die Einführung von Mindestlöhnen über das Arbeitnehmerentsendegesetz in fünf weiteren Branchen entscheiden.

Noch vor der Bundestagswahl will Bundesarbeitsminister Olaf Scholz Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz in weiteren Branchen einführen. Arbeitgeber und Gewerkschaften gehen davon aus, dass es Einigungen beim Wach- und Sicherheitsgewerbe, in der Abfallwirtschaft, für Großwäschereien und bei Bergbau-Spezialarbeiten geben wird.

Für Streit dagegen könnte die Weiterbildungsbranche sorgen, denn der Arbeitgeberverband BDA besteht auf einem »repräsentativen Tarifvertrag« als Grundlage für die Aufnahme in das Gesetz. Hintergrund ist, dass in der Branche verschiedene Tarife (zumeist Haustarife) existieren.

Die Gewerkschaft GEW dagegen hält ihren mit dem Bundesverband für berufliche Bildung ausgehandelten Tarifvertrag für gültig. »Nach dem Gesetzestext spielt die Frage nach der Repräsentativität nur eine Rolle, wenn mehrere Tarifverträge zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung eingereicht werden«, erklärt die ...


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