Weiblich, ledig, jung sucht...

Urheberschutz

Der Text einer Heiratsannonce kann dem Schutz des Urheberrechts unterliegen. Da es sich bei Heirats- oder Kontaktanzeigen um »einen Beitrag zur individuell-schöpferischen Leistung« handelt, dürfen diese nicht einfach abgeschrieben werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I vom 12. November 2008 (AZ: 21 0 3262/08) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Im Streit standen zwei Partnervermittlerinnen, die beide dem Liebesglück der oberen Zehntausend auf die Sprünge helfen wollten.

Die Klägerin staunte nicht schlecht, als sie eines schönen Tages die von ihr verfassten Annoncen für einen millionenschweren Supertypen und die Tochter aus bestem industriellem Hause (zwar 37 Jahre alt – natürlich aussehend wie 28) im Heiratsmarkt einer Zei...


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