Wohnungskauf zu überhöhtem Kaufpreis – keine Maklerprovision
Wohnungseigentum
Das Ehepaar hatte die Eigentumswohnung vom Eigentümer gemietet. Als dieser beschloss, die Wohnung zu verkaufen, erfuhr ein Immobilienmakler davon. Der Makler wandte sich an die Mieter und informierte sie über den Plan. Falls sie am Kauf der Wohnung interessiert seien, könnte er sich darum bemühen. Man wurde einig.
Makler und Mieter gingen – das wurde auch schriftlich festgehalten – davon aus, dass der Kaufpreis für die Wohnung bei ca. 220 000 Euro lag. Im Erfolgsfall sollte der Makler Provision erhalten.
Der Kauf kam zwar zustande, aber der Eigentümer knöpfte dem Ehepaar wesentlich mehr Geld ab als veranschlagt, nämlich 275 000 Euro. Desh...
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