Gleichbehandlung auch bei Sonderzahlungen

Bundesarbeitsgericht

Arbeitnehmer können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch bei freiwilligen Sonderzahlungen ihres Arbeitgebers auf den Gleichbehandlungsgrundsatz pochen.

Die Bundesarbeitsrichter in Erfurt sprachen kürzlich einem Facharbeiter aus Franken eine Sonderzahlung zu, obwohl er zuvor eine Vertragsänderung unter anderem mit längeren Arbeitszeiten abgelehnt hatte.

Die Zahlung von einmalig 300 Euro sollten nur die Beschäftigten des Unternehmens erhalten, die einer Änderun...


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