»Dritte« aus Tschechien?

Bundessozialgericht

Im Sommer 2004 hatte die – bei der AOK gesetzlich versicherte – Frau ihrer Krankenkasse den Heil- und Kostenplan eines Vertragszahnarztes vorgelegt. Zahnprothetische Behandlung war notwendig. Die AOK billigte den Plan, doch die Patientin ließ sich gar nicht vom deutschen Zahnarzt behandeln.

Erst im März 2006 brach sie nach Tschechien auf, um dort den Zahnersatz machen zu lassen. Der AOK schickte sie anschließend die Rechnun...


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