Straftat oder Widerstand als Pflicht?
Vorm Gießener Landgericht müssen sich gegenwärtig zwei Anti-Gentechnik-Aktivisten verantworten. Ihnen wird die Zerstörung eines Gengerste-Versuchsfeldes der Universität Gießen zu Pfingsten 2006 vorgeworfen. In zweiter Instanz wird nun über die Frage verhandelt, ob die Zerstörung strafbar war – 2008 waren die Aktivisten erstinstanzlich zu sechs Monaten Haft verurteilt worden.
Der für das Gerstenfeld zuständige Versuchsleiter Karl-Heinz Kogel musste gestern den Angeklagten im Gerichtssaal Rede und Antwort stehen. Fast drei Stunden lang beantwortete der sichtlich genervte Gentechnik-Befürworter die kritischen Fragen des Angeklagten Jörg Bergstedt.
Hoch schlugen die Wogen...
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