Zahlungsunfähigkeit: Bürgschaften sollte man möglichst aus dem Wege gehen

Finanzen

Manchmal ist es die Handyrechnung der Kinder, die hohe und unvorhersehbare Kosten verursacht. Vielleicht will man einem Freund oder seinem Lebenspartner einfach einen Gefallen tun und verbürgt sich für dessen Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag oder sonstigen Schuldverhältnissen. Tritt später die Zahlungsunfähigkeit des Dritten ein, sitzt man schneller auf einem Berg Schulden als einem lieb ist. Die Folge: Unverschuldet verschuldet.

Der Schufa-Vertrauensmann rät daher, kritisch zu prüfen, für wen man sich verpflichtet, und wie dies möglicherweise sogar den persönlichen finanziellen Spielraum eingrenzt. Denn auch Bürgschaften und gegebenenfalls deren Nichterfüllung werden im Schufa-Datenbestand aufgeführt.

Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor Unterzeichnung der Bürgschaftserklärung nicht nur auf eine rechtssichere Handhabung und die Vermögensverhältnisse des Schuldners achten, sondern auch die eigene Finanzlage kritisch i...


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