Werdende Mutter zum Verzicht auf Versorgungsausgleich gedrängt
Bundesgerichtshof
Weil seine Freundin schwanger war, ließ sich der damalige Assistenzarzt (jetzt: Facharzt für Kardiologie) 1992 auf eine Heirat ein – anscheinend eher widerwillig. Jedenfalls bezweifelte er, der Vater des ungeborenen Kindes zu sein und bestand auf einem Ehevertrag.
Die Umstände für die Gründung einer Familie hätten wohl nicht ungünstiger sein können.
Man vereinbarte Gütertrennung und schloss den Versorgungsausgleich aus. Die Braut hatte ein Lehramtsstudium beendet, arbeitete aber als Exportsachbearbeiterin, weil sie keine Stelle erhalten hatte.
2004 wurde die Ehe geschieden.
Das Amtsgericht hielt den Ehevertr...
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