Unabsehbar lange Krankheit kann eine Kündigung rechtfertigen

Rechtsprechung

Eine Krankheit von unabsehbarer Dauer rechtfertigt die Kündigung eines Mitarbeiters. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz. Dabei müsse nicht sicher sein, dass der Mitarbeiter tatsächlich nicht mehr ganz gesund werde. Vielmehr reichten eine für die nächsten zwei Jahre bestehende Negativprognose und der Nachweis des Arbeitgebers aus, dass er auch keine andere Verwendungsmöglichkeit für den Betroffenen habe (Az.: 9 Sa 683/08).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines ehemaligen Maschinenführers ab. Er litt seit längerer Zeit unter epileptischen Anfällen. Der Arbeitgeber hielt das Risiko für zu groß, den Kläger in seiner bisherigen Funktion weiter zu beschäftigen. Eine Heilung der Krankheit sei eher unwahrscheinlich. Alternative Verwendungsmöglichkeiten bestünden nicht, so dass nur die Kündigung bleibe.

Das LAG schloss sich dieser Ansicht an.

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