Steuerliche Denkmalförderung bei Neubau
Bundesfinanzhof
Mit aktuellem Urteil vom 24. Juni 2009 (Az. X R 8/08) entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass ein Baudenkmal, das aus bautechnischer Sicht als Neubau einzustufen ist, auch mit einer steuerlichen Abschreibung oder mit Sonderausgabenabzug gefördert werden kann. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hin.
Wer kulturhistorisch wertvolle Gebäude saniert und damit zur Erhaltung geschichtsträchtiger Bausubstanz beiträgt, soll nach dem Willen des Gesetzgebers auch eine besondere steuerliche Unterstützung erhalten...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.