Knochenjob für 3,25 Euro Stundenlohn
Bundesarbeitsgericht
Erst nach Jahren war der Frau klar geworden, wie sehr man sie in dem Gartenbaubetrieb ausnutzte.
Seit 1992 arbeitete sie dort als ungelernte Hilfskraft: oft über 80 Stunden in der Woche, für einen Stundenlohn von sechs DM netto (später 3,25 Euro). Der Arbeitgeber hatte ihr zwar auf dem Betriebsgelände eine kleine Wohnung zur Verfügung gestellt. Doch: Das gleicht so einen Hungerlohn nicht wirklich aus, so die etwas späte Einsicht der Arbeitnehmerin.
Deshalb zog sie vors Arbeitsgericht, um für die ...
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