Abrechnungen sollen verständlich sein

Betriebskosten

Betriebskostenabrechnungen müssen so abgefasst sein, dass ein durchschnittlicher Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen, und er muss den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nachprüfen können.

Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. November 2008 hervor, die im Zusammenhang mit einem Streitfall wegen Unverständlichkeit einer Abrechnung getroffen wurde. Allerdings hob der BGH hervor, dass allgemein verständliche Verteilungsmaßstäbe der Betriebskosten nicht extra erläutert werden müssen.

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