Patientenverfügung: Schriftliche Willenserklärungen von Kranken gesetzlich geregelt
Senioren
Am 1. September ist das Patientenverfügungsgesetz in Kraft getreten. Damit sind die schriftlichen Willenserklärungen von Kranken, die sich mündlich nicht mehr äußern können, erstmals gesetzlich geregelt. Das Gesetz war im Juni nach sechsjähriger Debatte vom Bundestag verabschiedet worden.
Nach dem neuen Gesetz sind schriftliche Patientenverfügungen für Ärzte und Angehörige verbindlich, unabhängig vom Krankheitsstadium. Das heißt, dass die Verfügung auch befolgt werden muss, wenn der Kranke noch nicht die Sterbephase erreicht hat. Fordert er in der Verfügung die Einstellung lebenserhaltender medizinischer Maßnahmen, muss der Arzt dies umsetzen. Das gilt auch für Wachkoma-Patienten.
Passt die Verfügung nicht auf die aktuelle Krankheitssituation oder liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Arzt und Betreuer des Kranken gemeinsam zu einer Entscheidung kommen. Vor allem dem Betreuer kommt die Aufgabe zu, den mutmaßlichen Willen des Patie...
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