Bewegungsmelder
(epd). Mehr als zwei Jahre nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm hat das Landgericht Rostock das Verfahren gegen eine in erster Instanz verurteilte Demonstrantin eingestellt. Der Vorwurf, die Frau hätte mindestens einen Stein nach einem Polizeibeamten geworfen, habe sich nicht erhärten lassen, sagte eine Justizsprecherin am Montag. Erwiesen sei jedoch, dass die 22-Jährige gegen das Vermummungsverbot verstoßen habe.
Für dieses Vergehen ist die aus Köln stammende Frau nach Gerichtsangaben zu einer Geldbuße von 900 Euro verurteilt worden. In dem erstinstanzlichen Urteil war ihr zur Last gelegt worden, während des G8-Gipfels Anfang Juni 2007 im Rostocker Stadthafen vermummt an einer Demonstration teilgenommen und dabei mindestens einen Stein nach den Polizeibeamten geworfen zu haben. Darüber hinaus soll sie bei ihrer Festnahme erhebl...
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