Investitionen: Ein selbst genutztes »Denkmal« rechnet sich beim Steuerabzug

Fiskus

Seit dem Wegfall von Eigenheimzulage und degressiver Gebäudeabschreibung sind Denkmalobjekte eine der letzten Möglichkeiten zum Steuern sparen. Denn hier gibt es weiterhin hohes Abschreibungspotenzial – sowohl im Falle von Vermietung als auch bei Eigennutzung. Nach einem aktuellen Urteil werden sogar umfangreiche Umbauten vom Fiskus gefördert. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover hin.

Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie kann für Familien sehr lukrativ sein, die anschließend selbst darin wohnen möchten. Denn die Baukosten für Eigentumswohnung und Einfamilienhaus sind steuerbegünstigt, indem anschließend zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Aufwendungen als Sonderausgaben über den Steuerbescheid abgezogen werden dürfen. Damit beteiligt sich der Fiskus zu insgesamt 90 Prozent an den Kosten. Hinzu kommen noch Sonderausgaben für laufende Erhaltungsaufwendungen, die beim herkömmlichen Eigenheim ü...


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