Solaranlage blendet

Nachbarrecht 2

Ob reflektierte Sonnenstrahlen einen Eingriff in das Eigentum eines Hausbesitzers bedeuten, ist in der Rechtsprechung umstritten. Das Landgericht Heidelberg bejahte dies – vorausgesetzt, die Störung sei »nicht ortsüblich« .

Ein Heidelberger hatte auf dem Flachdach seines Einfamilienhauses eine nach Süden ausgerichtete Photovoltaikanlage installiert. Am späten Nachmittag bzw. am frühen Abend, wenn die Sonne flacher einfiel, reflektierte die Solarstromanlage das Sonnenlicht.

Das Licht blendete die Nachbarn, deren Einfamilienhaus ein wenig oberhalb la...


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