Blitzaktionen im Arbeitskampf legal
Gericht weist Klage des Handelsverbandes ab
Erfurt/Berlin (dpa/ND). Gewerkschaften dürfen im Arbeitskampf auch zu unangemeldeten Blitzaktionen aufrufen. So genannte Flashmobs seien nicht generell unzulässig, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Allerdings müsse sich der Arbeitgeber gegen derartige streikbegleitende Spontanaktionen auch wehren können, durch die Ausübung seines Hausrechts oder eine kurzfristige Betriebsschließung, teilte der Erste Senat am Mittwoch mit. Die obersten Arbeitsrichte...
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