Mehrheit nur dank Überhang
Zweitstimmen reichen nicht für Schwarz-Gelb: Diskussion um Wahlsystem in Schleswig-Holstein
Nach der Landtagswahl in Schleswig-Holstein steuern CDU und FDP dank der Überhangmandate für die Union auf eine gemeinsame Landesregierung zu. Die Berechnung der Parlamentssitze, in die neben den Überhang- auch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien einfließen, ist allerdings umstritten.
»Drei Sitze mehr – das reicht!« Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen wählte einen einfachen Satz, als er am Tag nach der Landtagswahl trotz schwerer Verluste für seine CDU Optimismus demonstrierte. »Die Anzahl der weiteren Sitze darf dabei jedoch das Doppelte der Anzahl der Mehrsitze nicht übersteigen.« Die Interpretation dieses etwas komplizierteren Satzes aus dem Landeswahlgesetz entscheidet in den nächsten Tagen, ob Carstensen tatsächlich mit seinem Wunschpartner FDP über eine Mehrheit im Kieler Landtag verfügt. Die in der Landesverfassung enthaltene Regelung zu Überhang- und Ausgleichsmandaten ist eine norddeutsche Besonderheit und rechtlich umstritten.
Landeswahlleiterin Monika Söller-Winkler hatte am Montag um 5.30 Uhr auf Grundlage des vorläufigen Endergebnisses einen 49:46-Mandatsvorsprung für CDU und FDP verkündet. Ob diese Berechnung standhält, entscheidet der siebenköpfige Landeswahlausschuss, fü...
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