Bundesgerichtshof: Käufer muss dem Händler Frist für Mängelbeseitigung setzen
Kfz-Handwerk
Im Dezember 2005 hatte der Mercedes-Liebhaber bei einem Gebrauchtwagenhändler für stolze 34 900 Euro einen fast vierzig Jahre alten Mercedes gekauft: SL 230 Pagode, Baujahr 1966. Wenige Monate später reklamierte er beim Verkäufer Mängel am Motor. Der Verkäufer sollte sie »umgehend beseitigen«, ansonsten werde er eine andere Werkstatt damit beauftragen. Ein Mitarbeiter des Händlers versicherte, er werde sich darum kümmern. Doch niemand meldete sich beim Käufer. Vergeblich v...
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