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Verkauf direkt vom Bauernhof?
Bundesfinanzhof
Das Finanzamt rückte einem Landwirt auf den Pelz. Er verkaufte auf dem Bauernhof eigene Produkte. Darüber hinaus bot er in seinem Hofladen aber auch Lebensmittel anderer Erzeuger an. Wenn er so verfahre wie ein Händler, so die Finanzbeamten, dann müsse der Bauer die Einnahmen auch entsprechend versteuern. (Für gewerbliche Einkünfte ist mehr Steuer fällig als für Einkünfte aus der Landwirtschaft.) ...
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