Bundesverfassungsgericht: Es geht einzig um das Wohl des Kindes
Sorgerecht
Das Ehepaar hatte sich 2005 getrennt. Die damals vier Jahre alte Tochter wurde im so genannten »Wechselmodell« von beiden Elternteilen betreut. 2007 bekam die Mutter vom Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen. Sie zog mit dem Kind in eine andere Stadt, um dort eine Arbeit aufzunehmen (was nicht geschah). Dort wohnt ihr Lebensgefährte. Gleichzeitig ließ sich die Frau auf eine großzügige Umgangsregelung ein: Die Tochter durfte fast jedes Wochenende beim wieder verheirateten Vater verbringen. Mittlerweile geht das Mädchen zur Schule. Der Vater wollte es zu sich nehmen und beantragte das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das erhielt er auch – was das Amtsgericht mit der Unzuverlässigkeit der Mutter begründete, die über den Grund ihres Umzugs bewusst falsche Angaben gemacht habe. Die Beschwerde der M...
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