Unfallversicherung: Wenn der Chef zum Betriebsausflug einlädt

Arbeitgeber

Es handelte sich um eine so genannte »Incentive-Reise«: Das sind Reisen, die Arbeitgeber finanzieren, um verdiente Mitarbeiter zu belohnen. Passiert während solcher Reisen ein Unfall, muss dafür nicht die gesetzliche Unfallversicherung einspringen, so das Sozialgericht Darmstadt.

Eine IT-Firma lud Mitarbeiter im Frühjahr 2006 zu einer Reise nach Lappland ein. Zu den so ausgezeichneten Mitarbeitern gehörte eine 33 Jahre alte Angestellte. Bei der Fahrt mit einem Snowmobil verletzte sie sich an der Lendenwirbe...


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