Schüler: Unfallkasse zahlt zur Not auch Nachhilfe am Krankenbett

Sozialversicherung

Schülerinnen und Schüler sind auf Schulwegen und in der Schule gesetzlich unfallversichert. Darauf weist erneut die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hin

Ob das Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei verletzt wird: Für die finanziellen Folgen treten die unter dem Dach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung vereinten Unfallkassen ein.

Der Schutz besteht für alle Kinder während des Unterrichts, in den Pausen, bei allen Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg. Übernommen werden ohne zeitliche Begrenzung die Kosten der ärztlichen oder zahnärztl...


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