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Vom fremden Recht befremdet
Die juristische Annexion der DDR durch die BRD – Bürger ertranken in Gesetzesflut
Es gab zwei Staatsverträge zwischen der DDR und der Bundesrepublik: zunächst einen zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion, sodann jenen, der den »Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes« regelte. Es handelte sich um völkerrechtliche Verträge, geschlossen zwischen souveränen Staaten, aber »höchst ungleichen Partnern, der mächtigen und politisch obsiegenden Bundesrepublik einerseits und der in jeder Hinsicht geschwächten und allein gelassenen DDR andererseits«, konstatiert der Rechtswissenschaftler Erich Buchholz.
Eine Flut von Gesetzgebungsakten brach schon im Frühjahr 1990 über die Bürger der DDR herein. Buchholz fragt mit Recht: »Wer hat alle diese Rechtsvorschriften, vor allem die Gesetze, vor ihrem Erlass gelesen und verstanden? Was wurde den Bürgern, wenn schon nicht vorher, dann wenigstens nach deren Erlass mitgeteilt?«
Selbst in der Volkskammer konnte von gründlichen Beratungen nicht die Rede sein. Ich war dam...
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