Kostenfallen: Verbraucherzentrale warnt vor Trickkiste der Reiseveranstalter
Urlaub
Ob vor, während oder nach der Reise – Reiseveranstalter, Airlines & Co. tricksen manchmal. Urlauber sollten sich darauf gut einstellen, denn sonst ist nicht der Kunde König, sondern der Anbieter selbst. Die Verbraucherzentrale Brandenburg gibt nachfolgend Tipps gegen Tricks:
Der Anzahlungstrick: Eine Anzahlung in Höhe von maximal 20 Prozent des Reisepreises darf der Veranstalter nur fordern, wenn gleichzeitig ein Reisesicherungsschein übergeben wird. Dieser belegt, dass er gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit abgesichert ist. Auch geforderte Mindestanzahlungen in Höhe eines bestimmten Betrages, die diesen Prozentsatz übersteigen, sind unzulässig. Werden bei angeblich kostenlosen Reisegewinnen keine Sicherungsscheine übergeben, aber Bearbeitungsgebühren, Einzelzimmer- und Treibstoffzuschläge, Kautionen oder Ausflugspakete berechnet, handelt es sich ebenfalls um Reisepreiszahlungen.
Daher Vorsicht: Keine Zahlung ohne Sicherung...
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