Berlusconi droht der Immunitätsverlust
Verfassungsgericht in Rom prüfte Regelung
Rom (AFP/ND). Das Verfassungsgericht in Rom prüfte am Dienstag eine umstrittene Immunitätsregelung, die Berlusconi und drei weitere hohe Repräsentanten des Staates vor Strafverfolgung schützt. Sollte das Gesetz gekippt werden, droht dem Ministerpräsidenten die Wiederaufnahme mehrerer Korruptionsverfahren.
Nach der im Juli 2008 von Berlusconis rechtsgerichteter Regierungskoalition verabschiedeten Immunitätsregelung können der italienische Regierungschef, der Staatschef und die Präsidenten der beiden Parlamentskammern während ihrer Amtszeit nicht strafrechtlich verfolgt werden. Die Opposition hatte gegen die Regelung protestiert und sie als »Lex Berlusconi« verurteilt. Der Anwalt Glauco Nori, der die italienische Regierung vor dem Verfassungsgericht vertritt, erklärte bei der öffentlichen Anhörung vor den 15 Richtern, der Regierungschef könne nicht gleichzeitig sein Amt ausüben und sich vor Gericht verteidigen. Die Anwälte Berlusconis argumentierten, das sogenannte Alfano-Gesetz schütze die Spitzenpolitiker nicht dauerhaft vor Strafverfolgung, sondern nur während ihrer Amtszeit. Die »Bedeutung ihrer Ämter« unterscheide sie zudem von anderen Bürgern, sagte der Anwalt Gaetano Pecorella.
Bereits 2004 hatte das Verfassungsgericht ein Immunitätsgesetz gekippt, das von einer früheren Regierung Berlusconis beschlossen worden war. Damals hatten die Richter argumentiert, das Gesetz verstoße gegen das Gleichheitsprinzip.
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