Lediglich beratende Funktion

Beauftragte sollen Datenschutz sichern

  • Aert van Riel
  • Lesedauer: ca. 1.0 Min.

Der Schutz persönlicher Daten vor Missbrauch ist ein demokratisches Grundrecht. Datenschutzbeauftragte von Bund und Ländern üben Aufsichts- und Beratungsfunktionen aus, um dieses Grundrecht zu schützen.

Die Landesbeauftragten für den Datenschutz überwachen und beraten die öffentlichen Stellen ihres Bundeslandes. In einigen Ländern sind sie auch für die Informationsfreiheit beziehungsweise für das Akteneinsichtsrech...


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