Zwei Personen in einer (teuren) Wohnung

Mietübernahme durch Jobcenter

Zwei Bezieher von Arbeitslosengeld II, die nicht in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen leben, wollten eine Wohnung mieten, deren Warmmiete 713 Euro beträgt.

Beim Jobcenter wurde beantragt, diese Miete zu übernehmen. Es lehnte ab, weil die Berliner Richtwerte nur 444 Euro bei einem Haushalt mit zwei Personen vorsehen. Der Fall kam nun, nach dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung, vor das Sozialgericht Berlin. Es stellte fest, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für eine alleinstehende Person eine Wohnungsgröße von 50 Quadratmeter Wohnfläche als angemessen anzusehen ist, wobei es nicht darauf ankomme, ob sie tatsächlich mit einer weiteren Person in der Wohnung zusammenlebe. Nach dieser Rechtsprechung müsse für jede Bedarfsgemeinschaft eine gesonderte Betrachtung vorg...


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