Behandlung ohne Abschiebung
Notfallpatienten ohne Papiere dürfen Ausländerbehörden nicht mehr gemeldet werden
Einen anonymisierten Krankenschein für Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus fordert das Büro für medizinische Flüchtlingshilfe. Nur so kann die ärztliche Versorgung dieser Flüchtlingsgruppe erheblich verbessert werden. Zwar haben durchaus auch Menschen ohne Papiere Anspruch auf medizinische Versorgung. Jedoch müssen sie den erforderlichen Krankenschein beim Sozialamt beantragen, das aber wegen des »Übermittlungsparagrafen« 87 im Aufenthaltsgesetz verpflichtet ist, die Ausländerbehörde zu informieren – in der Regel mit der Konsequenz der Abschiebung.
Immerhin führen medizinische Notfälle, die einen Krankenhausaufenthalt notwendig machen, nicht mehr zu einer Meldung bei der Ausländerbehörde. Für diese Erleichterung sorgte die am am 18. September vom Bundesrat verabschiedete Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz. Der Rechtsauffassung des verlängerten Geheimnisschutzes folgend wurde klargestellt, dass auch das Pers...
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