Versorgungsausgleich: Wesentliche Neuregelungen seit 1. September in Kraft – Teil 1

Gesetze

Im Ratgeber vom 23. September 2009 wurde bereits kurz darauf hingewiesen, dass es seit dem 1. September 2009 eine Neuregelung zum Versorgungsausgleich gibt. Hierbei handelt es sich um den Ausgleich von Rentenanwartschaften, die während einer Ehe von den Ehepartnern geschaffen werden und im Fall der Ehescheidung auszugleichen sind. Der Versorgungsausgleich versteht sich als vorweggenommener Altersunterhalt. Das Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) vom 3. April 2009 (BGBl. Teil 1, Nr.18, S.700) ersetzt die bisherigen Regelungen im BGB und gilt für alle Ehescheidungsverfahren, die ab dem 1. September 2009 rechtsanhängig werden.

Auf Grund einer allgemeinen Übergangsvorschrift in § 48 Abs. 2 werden alle die Versorgungsausgleichsverfahren, die bislang »abgetrennt oder ausgesetzt sind oder deren Ruhen angeordnet ist oder nach dem 1. September 2009 ausgesetzt werden oder deren Ruhen angeordnet wird« nach neuem Recht zu Ende geführt. Damit ...


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