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Spritze kann angeordnet werden

Infektionsschutzgesetz hebelt im Seuchenfall die Grundrechte der Bürger aus

Die Ende Oktober anlaufende Impfung gegen die Neue Grippe, irreführend Schweinegrippe genannt, wird freiwillig sein. Doch bei gefährlichen Seuchen ist auch in Deutschland eine Zwangsimpfung möglich.

Unmissverständlich steht in Artikel 2 des Grundgesetzes: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Das bedeutet auch: Kein Arzt darf einem Patienten ohne dessen ausdrückliche oder mutmaßliche Zustimmung eine Spritze geben – außer im Notfall, wenn der Patient zum Beispiel bewusstlos und sein Leben in Gefahr ist. Doch was, wenn eine gefährliche Seuche ausgebrochen und das...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/157797.spritze-kann-angeordnet-werden.html

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