Keine Betriebskostenart
Zwischenablesung bei Mieterwechsel
Kosten für die Verbrauchs-erfassung und die Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Es handelt sich vielmehr um Verwaltungskosten, die in Ermangelung anderer vertraglicher Regelungen vom Vermieter zu tragen sind. So ein Urteil des Bundesgerichtshofes.
Der BGH erklärte dazu, dass auch nach der vorwiegend herrschenden Rechtsansicht die Kosten für einen Mieterwechsel vom Vermieter zu tragen seien, weil so etwas grundsätzlich zu seinem Risikobereich gehöre. Außerdem handele es sich bei den Kosten eines Nutzerwechsels schon begrifflich nicht um umlagefähige Betriebskosten. Betriebskosten können nur solche Kosten sein, die dem E...
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