Gaspreise: Mehr Rechte für Kunden

BGH gegen Willkür der Energieversorger

Karlsruhe (dpa/ND). Vertragsklauseln zur Erhöhung von Gaspreisen wegen gestiegener Kosten dürfen nicht als Einbahnstraße zulasten der Verbraucher ausgestaltet werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch bekräftigt. Die Karlsruher Richter erklärten erneut Klauseln für unwirksam, die einem Gasversorger einseitig das Recht geben, die Preise zu erhöhen. Solche Klau...


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