Bosnien – ein Protektorat im Weltsicherheitsrat?
EU und USA fordern eine Änderung der Verfassung
Fast 14 Jahre nach Unterzeichnung des Dayton-Abkommens ist Bosnien und Herzegowina noch immer ein Protektorat, in dem ein »Hoher Repräsentant« der internationalen Gemeinschaft die Macht ausübt. Ein Beitritt zu NATO und EU ist damit nicht vereinbar.
Das Abkommen von Dayton beendete 1995 zwar den opferreichen Bürgerkrieg in Bosnien und Herzegowina, aber es brachte – wie schon damals Vertreter von bosnischen Muslimen, Serben und Kroaten sagten – einen schlechten Frieden. Denn keines der drei staatstragenden Völker sah sich am Ziel seiner Wünsche. Die Serben hatten eine Trennung von Jugoslawien verhindern wollen, ein Großteil der Kroaten wollte sich Kroatien anschließen, und die Führung der Bosnier unter Alija Izetbegovic und Haris Silajdzic hatten um einen muslimisch dominierten Einheitsstaat gekämpft. Nun aber wurde das Land wurde in zwei »Entitäten« geteilt: die muslimisch-kroatische Föderation Bosnien-Herzegowina und die Serbische Republik. Der Verfassung gemäß, die als Anlage des Abkommens ebenfalls in Dayton beschlossen wurde, entstanden als höchste Staatsorgane ein dreiköpfiges Präsidium, ein Parlament und ein Ministerrat. Das Präsidium kann Beschlüsse nur einstimm...
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