Die Blätter fallen, es ist Herbst ...

Nachbarschaftsrecht

Alle Jahre wieder: Herbststürme, Laubfall, Astbruch und Nadel- und Zapfen«regen« bescheren Grundstücksbesitzern zusätzlich viel Bewegung an frischer Luft. Doch immer ist diese Jahreszeit auch Anlass zu Nachbarschaftsstreitigkeiten, wenn Bäume und Sträucher zu nah am Zaun stehen, Äste über den Zaun hängen und ihre Blätter und Früchte in Nachbars Garten schütten. Und statt im freundlichen Gespräch, mit gegenseitiger Hilfe der »Ast- und Laubprobleme« Herr zu werden, geht's allzu oft vor Gericht.

Im Ratgeber ist oft darüber geschrieben worden, dass jedes Bundesland sein eigenes Nachbarrechtsgesetz hat, in dem detailliert Grenzabstände und Zurückschneiden von Ästen oder Ausgleichsansprüche für erhöhten Reinigungsaufwand festgelegt sind. Wer sich einigermaßen daran hält, dürfte wenig Schwierigkeiten bekommen. Aber ...

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil (14. November 2003, Az. V ZR 102/03) mit Grenzabständen von Bäumen zum Nachbargrundstück beschäftigt und Leitsätze formuliert.

Die Parteien sind Nachbarn. Auf dem Grundstück des Beklagten stehen nahe der Grenze zwei Kiefern von 14 Meter Höhe. Vom einen Baum ragten Zweige etwa 2,3 Meter, vom anderen fast einen halben Meter auf das Grundstück des Klägers und warfen Kiefernnadeln und -zapfen ab. Er müsse deswegen das Dach, Dachrinnen und Dacheinläufe und seinen Garten mehrmals im Jahr säubern und habe sogar seinen Gartenteich wegen des starken Nadelfalls veschließen müssen...


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