Bundessozialgericht: In Härtefällen keine Verwertung von Lebensversicherungen

Arbeitslosengeld II

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat mit Urteil vom 7. Mai 2009 (B 14 AS 35/08 R) entschieden, dass bei langjährig Selbstständigen eine Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen bei Arbeitslosengeld II wegen Vorliegens eines Härtefalls ausscheiden kann, wenn eine Kumulation von Umständen vorliegt. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn.

Die 1950 geborene schwerbehinderte Klägerin, die überwiegend selbstständig tätig war, ohne Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet zu haben, beantragte im Dezember 2005 bei dem beklagten Grundsicherungsträger Arbeitslosengeld II (Alg II). Sie verfügte seinerzeit über sieben Kapitallebensversicherungen mit einem Rückkaufwert von ca. 80.000 Euro, weswegen die Beklagte den Antrag der Klägerin ablehnte. Die dagegen erhobene Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat das Urteil des Landessozialgerichts ...


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